Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38199
LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12 B ER PKH (https://dejure.org/2012,38199)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 5 KR 200/12 B ER PKH (https://dejure.org/2012,38199)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 5 KR 200/12 B ER PKH (https://dejure.org/2012,38199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 139 SGB 5
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Kinder-Pflegebett für ein 2 1/2 Jahre altes Kind mit Verdacht auf Cornelia-de-Lange-Syndrom - Schlaf kein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens - keine Leistungspflicht für Gegenstände allein zum Zweck der ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz - Keine Leistungspflicht der Krankenversicherung für ein Kinderpflegebett - Schlafen kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cornelia-de-Lange-Syndrom; einstweilige Anordnung; Einstweiliger Rechtsschutz; Gitterbett; Hilfsmittel; Pflegebett

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12
    Darüber hinaus zählt nach dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07 -) der unbeeinträchtigte und ungefährdete Schlaf nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (dort bezog sich das Verfahren auf die Versorgung mit einem Therapiebett mit Plexiglas sowie Kantenpolsterung).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 24/07 B
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12
    Darüber hinaus hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 (L 5 KR 44/10) entschieden, dass die Gefahrenabwehr nicht dem Ausgleich eines Grundbedürfnisses zuzuordnen ist und, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. April 2008 (B 1 KR 24/07 B), Gegenstände, die allein den Zweck der Unfallverhütung dienen, nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen sind.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - L 5 KR 44/10

    Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchmeldern (zur Lichtsignalanlage

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - L 5 KR 200/12
    Darüber hinaus hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 (L 5 KR 44/10) entschieden, dass die Gefahrenabwehr nicht dem Ausgleich eines Grundbedürfnisses zuzuordnen ist und, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. April 2008 (B 1 KR 24/07 B), Gegenstände, die allein den Zweck der Unfallverhütung dienen, nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen sind.
  • SG Magdeburg, 20.07.2017 - S 15 KR 206/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Grundbedürfnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ähnlich auch Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Februar 2008, Aktenzeichen: L 1 P 17/07 sowie Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29 November 2012, Aktenzeichen: L 5 KR 200/12 B ER, Rn. 11 unter Verweis auf seine frühere Rechtsprechung; beide zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - L 5 KR 200/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46390
LSG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - L 5 KR 200/12 (https://dejure.org/2013,46390)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.04.2013 - L 5 KR 200/12 (https://dejure.org/2013,46390)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. April 2013 - L 5 KR 200/12 (https://dejure.org/2013,46390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,46390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - L 5 KR 200/12
    Die Prüftätigkeit umfasse die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus durch den Zugriff auf zusätzliche medizinische Unterlagen, insbesondere die Krankenbehandlungsakte oder Teile davon, sowie Angaben des Krankenhauses zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Abrechnung (Hinweis auf BSG 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R, juris Rn, 22), Der Begriff der Prüfung beziehe sich daher auf die als einheitlichen Vorgang zu verstehende Krankenhausbehandlung des Versicherten im Sinne des § 39 SGB V, nicht aber auf jeden einzelnen PrOfungsvorgang des MDK, Dies werde bestätigt durch die Begründung zum Entwurf des GKV-WSG (BT-Drs. 16/3200, Seite 171), in der es heiße: "Die Aufwandspauschale ist nach Satz 3 für alle diejenigen Krankenhausfälle zu zahlen, in denen die Einzelfallprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages durch die Krankenkasse führt".
  • Drs-Bund, 13.11.2006 - BT-Drs 16/3200
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - L 5 KR 200/12
    Die Prüftätigkeit umfasse die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus durch den Zugriff auf zusätzliche medizinische Unterlagen, insbesondere die Krankenbehandlungsakte oder Teile davon, sowie Angaben des Krankenhauses zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Abrechnung (Hinweis auf BSG 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R, juris Rn, 22), Der Begriff der Prüfung beziehe sich daher auf die als einheitlichen Vorgang zu verstehende Krankenhausbehandlung des Versicherten im Sinne des § 39 SGB V, nicht aber auf jeden einzelnen PrOfungsvorgang des MDK, Dies werde bestätigt durch die Begründung zum Entwurf des GKV-WSG (BT-Drs. 16/3200, Seite 171), in der es heiße: "Die Aufwandspauschale ist nach Satz 3 für alle diejenigen Krankenhausfälle zu zahlen, in denen die Einzelfallprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages durch die Krankenkasse führt".
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - L 5 KR 200/12
    Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 69 Satz 3 SGB V in Verbindung mit §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BSG 23.3.2006 - B 3 KR 6/05 R, juris).
  • SG Speyer, 18.06.2014 - S 19 KR 229/12

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch auf Aufwandspauschale nach § 275 Abs

    Hingegen geht der 1. Senat des BSG (Urteil vom 17.12.2013 - B 1 KR 14/13 R -, juris Rn. 8) in Übereinstimmung mit dem 3. Senat des BSG (Urteil vom 22.11.2012 - B 3 KR 20/12 R -, juris Rn. 16) davon aus, dass eine Aufwandspauschale bei einer Krankenhausbehandlung im Sinne eines abrechnungstechnischen Behandlungsfalls mehrfach anfallen kann, wenn die Krankenkasse dem MDK mehrere selbstständige Prüfaufträge erteilt (an die Zahl der erteilten Prüfaufträge anknüpfend auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2013 - L 5 KR 200/12 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht